Gefördert werden Projekte bis zu einer maximalen Förderhöhe von 5.000 Euro. Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Fragen zum Antragsverfahren richten Sie bitte an:
E-Mail: kontakt@notfallallianz-kultur.de
Telefon: +49 (0) 30 / 89 36 35 21
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Vermittlung von Restaurator:innen und Handlungsanleitungen
Betroffene Institutionen, die restauratorische Hilfe benötigen, können sich an den Verband der Restauratoren (VDR) wenden. Der Verband ist bereits dabei sein Netzwerk an Restaurator:innen und Verbündeten zu aktivieren.
Zudem stellt der VDR flutgeschädigten Einrichtungen Teile eines Handlungsleitfadens „Einsatz Kulturgut“ zur Verfügung. Die von der Kulturstiftung der Länder geförderte Publikation mit praktischen Hinweisen zu Einsatzabläufen steht kurz vor der Veröffentlichung, sodass sich der VDR und die Kulturstiftung der Länder dazu entschlossen haben, bereits freigegebene Texte für die interne Nutzung anzubieten. Die Publikation soll noch in diesem Sommer in Gänze veröffentlicht werden. Sie enthält für eine Vielzahl an Objekt- und Materialgruppen Handlungsanleitungen zur Bergung, Erstversorgung und Konservierung.
Weitere Informationen unter: https://www.restauratoren.de/