Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen
Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur unterstützt Kulturinstitutionen – Antragstellung ab sofort möglich
Ab sofort können sich Kultureinrichtungen um Mittel zur Notfallhilfe und -prävention aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur bewerben. Unterstützt wird der Fonds von der Kulturstiftung der Länder, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dem Ministerium für Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz mit insgesamt 135.000 Euro.
Ziel des Aktionsfonds ist es, insbesondere kleinere Kultureinrichtungen bei der Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements zu unterstützen und so deren Resilienz nachhaltig zu stärken. Bewegliches und unbewegliches Kulturgut einer Gesell-schaft ist grundsätzlich denselben Gefahren ausgesetzt, die auch andere gesellschaftliche Bereiche existentiell bedrohen. Dazu zählen bewaffnete Konflikte ebenso wie Extremwet-terereignisse, Havarien, Schädlinge, Hochwasser, Brände oder Vandalismus.
Über die Notfallallianz Kultur
Die Notfallallianz Kultur ist ein gesamtgesellschaftliches Bündnis für Kultur in Krisen und Notfällen. Sie versteht sich als bundesweite Plattform für Institutionen und Organisationen, die in Krisen- und Notfallsituationen jeweils eigenständig und im Rahmen ihrer spezifischen Fähigkeiten und Möglichkeiten einen Beitrag zur Notfallhilfe im Bereich Kultur leisten. Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die Notfallallianz Kultur auf Initiative der Kulturstiftung der Länder im Sommer 2021 gegründet. Die Partnerinnen und Partner sind davon überzeugt, dass Gefährdungen von Kunst und Kulturgut durch Krisen und Katastrophen nur im Schulterschluss bewältigt werden können. Hierfür müssen die finanziellen, materiellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, um kulturgutbewahrende Einrichtungen bei der Notfallprävention zu unterstützen, für dieses Thema zu sensibilisieren sowie ausreichend darüber zu informieren. Partnerinnen und Partner dieser Allianz sind Ministerien und Behörden, Institutionen der Kulturförderung wie etwa Stiftungen, zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände, Initiativen, Vereine oder wissenschaftliche Einrichtungen.
Fördergrundsätze
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Was wird gefördert?
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
- die auch überregionales Anwendungspotential haben,
- von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
- die modellhaft sind,
- die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Die geförderten Projekte sollen die maximale Fördersumme in Höhe von 5.000 Euro nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die beantragte und durch den Aktionsfonds ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt. Antragstellende, die noch nicht über ein solches Konzept bzw. eine solche Strategie verfügen, sind gehalten, diese während des Förderzeitraums zu entwickeln und in Form eines schriftlichen Berichts mit Abschluss des Projekts vorzulegen.
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter: kontakt@notfallallianz-kultur.de.